Gesundheitsrecht

Unterstützung und Begleitung medizinischer Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sowohl im öffentlich-rechtlichen Bereich des Gesundheitswesens gegenüber Aufsichtsbehörden, Bewilligungsbehörden und Krankenversicherungen (Berufsausübungs­bewilligung, Bewilligung zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Kranken­pflegeversicherung nach KVG, Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen aus dem Ausland (MEBEKO), Tarifstreitigkeiten, Tarifver­handlungen, Wirtschaftlich­keitsverfahren etc.) als auch in den privatrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (Praxis-/Firmengründung, Gesellschaftsverträge, Partner­schaftsverträge, Praxisverträge, Arbeitsverträge, Zusammen­arbeitsverträge, Infrastrukturnutzungsverträge etc.).

Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Klasse +, Klasse II, Klasse III) in Bewilligungsverfahren und bei Verwaltungs­massnahmen.

Begleitung bei Erarbeitung und Prüfung von Lizenz­vereinbarungen, Kooperations­vereinbarungen, Herstellungs- und Vertriebs­vereinbarungen, Joint Ventures etc.